Das Sozialrecht dient der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit und soll hierfür Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.
Rechtsanwältin Chlupka ist als Fachanwältin für Sozialrecht unter anderem darauf spezialisiert, die Rechte von Bürgern im sozialen Bereich durchzusetzen.
Man unterscheidet drei Bereiche.
Hierzu zählen die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung sowie die Beamtenversorgung. |
SGB V – Rentenversicherung |
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Rente wegen Erwerbsminderung, Statusfeststellung – Versicherungspflicht von Selbstständigen, Kindererziehungszeiten und Pflege, Wertguthaben, Altersteilzeit |
SGB VI – Krankenversicherung |
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Krankengeld, besondere Behandlungsmethoden ( z.B. Lipödem, Parodontose), besondere Arzneimittel (z.B. Cannabis), besondere Hilfsmittel (z. TEP-Schiene, Therapiedreirad, Hörgeräte), Off-Label Use |
SGB VII – Unfallversicherung |
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Verletztengeld, Verletztenrente, Berufskrankheiten |
SGB III – Arbeitslosenversicherung |
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Kurzarbeitergeld, ALG I, Sperrzeit, Arbeitnehmerentsendung, Mini- und Midijobs |
SGB XI – Pflegeversicherung |
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die Pflegegrade, Sonderfall Demenz, Kurzzeitpflege, pflegebedürftige Eltern |
In besonderen Hilfs- und Fördersystemen wie beispielsweise Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wohngeld aber auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Bundesausbildungsförderung für Schüler und Studenten (Bafög) werden sozial benachteiligte Menschen staatlich unterstützt. Dazu zählen auch Kinder- und Jugendhilfe und Teilhabe von behinderten Menschen. Weiterhin gibt es Unterstützung durch Elterngeld und Kindergeld. In besonderen Hilfs- und Fördersystemen wie beispielsweise Sozialhilfe, Bürgergeld, Wohngeld aber auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Bundesausbildungsförderung für Schüler und Studenten (Bafög) werden sozial benachteiligte Menschen staatlich unterstützt. Dazu zählen auch Kinder- und Jugendhilfe und Teilhabe von behinderten Menschen. Weiterhin gibt es Unterstützung durch Elterngeld und Kindergeld. |
SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) |
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Kosten für Unterkunft und Heizung, Schulden, Vermögenszuwachs durch Erbschaft, Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft, Sonderbedarfe (z.B. Besuchskosten bei Umgang), Sanktionen, Erstattungsforderungen |
SGB XII – Sozialhilfe |
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Unterhaltsrückgriff bei Eltern und Kindern, Schulbegleitung, Reparatur und Neuanschaffung Brille etc., im Haushalt der Eltern lebende behinderte erwachsene Kinder, Motivationsgeld in der WfbM |
SGB IX – Schwerbehindertenrecht |
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Feststellung des Grad der Behinderung, Teilhabe von behinderten Menschen, KFZ- Hilfen, Merkzeichen, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Blindengeld, persönliches Budget |
Leistungen für Familien und Ausbildung |
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Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, Bundesausbildungsförderung (BAB), Bafög |
Kinder- und Jugendhilfe |
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Dyskalkulie (Rechenschwäche), Legasthenie (Lese- Rechtschreibschwäche) |
Menschen, die beispielsweise körperlichen oder psychischen Gewalttaten ausgesetzt waren oder durch Schutzimpfungen einen Gesundheitsschaden erlitten haben, erhalten nach dem neu eingeführten SGB 14 Leistungen vom Staat: |
Opferentschädigung, Gesundheitsschaden durch Schutzimpfung, Schäden infolge des Zivildienstes |
Der Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht wird durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften und Grundsatzurteilen geprägt. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung unterliegen häufigen Änderungen, um den Anforderungen unserer modernen Gesellschaft gerecht zu werden.
Rechtsanwältin Schälicke ist als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht unter anderem darauf spezialisiert, Mandanten in allen Fragen dieses Rechtsgebietes kompetent zu beraten und zu vertreten.
Jeder wird im Laufe seines Lebens in irgend einer Form Mietverträge eingehen. Gemietet werden können Wohnungen, Häuser oder Räume, aber auch bewegliche Gegenstände wie Autos, Skier oder Rollschuhe. Kaum ein Rechtsgebiet ist daher für den Einzelnen von solch existentieller Bedeutung wie das Mietrecht. Auf keinem anderen Gebiet finden so viele Gerichtsverfahren statt wie im Mietrecht. Die meisten Fragen betreffen sowohl Mieter von Wohnungen als auch Gewerberaummieter. Häufige Themen anwaltlicher Beratung und Vertretung sind u.a.: |
Prüfung des Mietvertrages vor oder nach Vertrags-Abschluss |
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Wirksamkeit von Vertragsklauseln, Kündigungsfristen, Pflichten von Mietern und Vermietern, Schriftform, AGB, Befristung, Untermieter, Haftungsausschlüsse, Entwurf von Mietverträgen |
Befristung des Mietvertrages (insb. im Gewerberaummietrecht) |
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Wirksamkeit, Form, Kündigungsmöglichkeiten, Optionsausübung, Vertragsverlängerung |
Kaution |
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Arten der Mietsicherheit, Höhe, Fälligkeit, Rückzahlung, Aufrechnung, Verzinsung, insolvenzfeste Anlage, Nachweispflichten |
Änderungen des Mietvertrages |
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Nachträge (insbesondere im Gewerberaummietrecht), Wechsel des Mieters oder des Vermieters, Verkauf des Grundstückes, Tod von Vermieter oder Mieter, Untermieter, Änderungen in der Verwendung der Mieträume |
Mängel der Mietsache |
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Schimmel, Feuchtigkeit, Lärm, Gerüche |
Instandhaltung und Instandsetzung |
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Kosten, Duldungspflichten, Aufwendungsersatz, Ausweichunterkunft, Ablauf, Mangelbeseitigungsansprüche, Schadensersatz, Mietereinbauten, Schönheitsreparaturen |
Modernisierung |
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Kosten, Duldungspflichten des Mieters, Ablauf, Ankündigung, Mieterhöhung, Ausweichunterkunft, Modernisierungsvereinbarungen, Sonderkündigungsrecht, Auswirkungen auf Gewerberaummieter |
Mietzahlung |
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Kosten, Duldungspflichten des Mieters, Ablauf, Ankündigung, Mieterhöhung, Ausweichunterkunft, Modernisierungsvereinbarungen, Sonderkündigungsrecht, Auswirkungen auf Gewerberaummieter |
Mieterhöhung |
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Mietspiegel, Vergleichsobjekte, Modernisierungskosten, Form, Frist, Durchsetzung, Sonderkündigungsrecht |
Betriebskostenabrechnung |
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Umlagefähigkeit einzelner Kostenarten, Prüfung von Abrechnungen, Geltendmachung von Nachzahlungen oder Guthaben |
Auswirkungen der Corona-Pandemie (insbesondere bei Gewerberaummietern) |
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Mietzahlungspflichten, eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten, Vertragsanpassung |
Beendigung |
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Kündigung, Eigenbedarf, Mietrückstand, Abmahnung, Widerspruch, Fortsetzung des Mietvertrages, Mietaufhebungsvertrag, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz, Fristen, Verjährung, Vertragsanpassung nach Sozialwiderspruch |
Abwicklung von DDR-Verträgen (Datschen, Garagen, Erholungsnutzungsverträge) |
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Wertersatz, Kündigungsfristen, Abrisskosten, Schuldrechtsanpassungsgesetz, Nutzungsentgelt |
Pachtrecht |
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Gewerberaum, Gaststätten oder gewerbliche Betriebe, Landpacht |
Im Wohnungseigentumsrecht stellen sich andere Fragen. Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Eigentümergemeinschaft muss alle Maßnahmen an Haus und Hof gemeinsam beschließen, da sind Konflikte nicht selten. Daher hat der Gesetzgeber im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Regeln zum Miteinander der Eigentümer geschaffen. |
Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer |
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Sondernutzungsrechte, Hausgeldzahlung, Umfang der Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Veränderungen am Gemeinschaftseigentum |
Eigentümerversammlung |
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Präsenz oder online, Ladungsfrist, Einberufungsverlangen, Umlaufbeschluss, Stimmrecht |
Beschlüsse |
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Prüfung, Anfechtung, Jahresabrechnung, Zahlungspflichten, Abrechnungsunterlagen |
Der Verwalter |
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Wahl, Vertrag, Abberufung, Kompetenzen, Vertretungsbefugnisse, Zustimmung zur Veräußerung, gesetzlicher Vertreter der Eigentümergemeinschaft |
Bauliche Veränderungen |
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Berechtigung, Kostenverteilung, Modernisierung, Instandhaltung, Instandsetzung |
Anspruch auf Herstellung von |
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Barrierefreiheit, Ladesäulen für E-Autos, Einbruchsschutz, Anschluss an Telekommunikationsnetze mit sehr hoher Kapazität |
Ansprüche gegen einzelne Eigentümer |
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Hausgeldschulden, Rückbau ungenehmigter Veränderungen am Gemeinschaftseigentum |
Ansprüche gegen Dritte (Nachbarn, Bauträger, Handwerker, Mieter) |
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Besitzstörungen, Schäden am Gemeinschaftseigentum, Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung, Abschluss und Kündigung von Verträgen und Geltendmachung vertraglicher Ansprüche, Nutzung entgegen der Bestimmungen in der Teilungserklärung |
Reform des WEG |
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Auslegung von Vereinbarungen und Gemeinschaftsordnungen aus der Zeit vor der Reform des WEG |
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen werden von den Betroffenen oftmals als überaus belastend empfunden. Um Nachbarstreitigkeiten zu einem – wenn auch nicht immer befriedigenden – Ende zu bringen, bietet das deutsche Rechtssystem eine Fülle von Vorschriften und Regelungen, mit deren Hilfe im Streitfall Recht gesprochen wird. Häufige Themen anwaltlicher Beratung und Vertretung sind u.a.: |
Grenzfragen |
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Überbau, Grenzbestimmung, Grenzanlage, Einfriedung, Grenzwand, Nachbarwand |
Betreten fremder Grundstücke |
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Notwegerecht, Wegerechte, Hammerschlags- und Leiterrecht, Dienstbarkeiten, Zahlungspflichten |
Beeinträchtigungen in der Nutzung des eigenen Grundstückes / der eigenen Wohnung |
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Lärm, Gerüche und Dämpfe, Erschütterungen, abfließendes Wasser, Licht, Kameras |
Bäume und andere Pflanzen |
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Abstand zur Grundstücksgrenze, herüberwachsende Äste und Wurzeln, Sturmschäden |
Gegenstände des Immobilienrechts sind Fragen rund um Kauf und Verkauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen. Häufige Themen anwaltlicher Beratung und Vertretung im Immobilienrecht sind u.a.: |
Kauf eines Grundstücks |
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Vertragsprüfung, Grundbuch, Gewährleistungsansprüche, Rücktritt, Haftungsausschlüsse, Notar, Kaufpreiszahlung, Bestandteile des Grundstückes |
Kauf einer Eigentumswohnung |
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Vertragsprüfung, Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung, was gehört zum Sondereigentum – was zum Gemeinschaftseigentum, Verwalterzustimmung, Einsicht in die Beschlusssammlung, Hausgeld und Hausgeldrückstände, Instandhaltungsrücklagen, ist die Gemeinschaft zerstritten?, geplante Baumaßnahmen |
Wirkung von Kauf und Verkauf bei Vermietung |
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Belastungen an Grundstücken und Wohnungseigentum: Nießbrauch, Wohnrechte, Wegerechte |
Überbau und Fragen zu Grenzverlauf, Grenzbefestigung und gemeinsamen Grenzanlagen |
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Das Maklerrecht ist formal geregelt, das BGB enthält jedoch nur hierzu wenige Vorschriften, so dass die Rechtsprechung hierzu genau zu beobachten ist. |
Das Arbeitsrecht ist eine sehr komplexe Materie. Vielfältige Rechtsprechung und Reformen des Gesetzgebers führen zu einem stetigen Wandel. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer finden sich zahlreiche Stolpersteine von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung. Die rechtliche Auseinandersetzung ist häufig für alle Beteiligten von enormer Bedeutung, manchmal sogar existenzgefährdend.
Bei arbeitsrechtlichen Problemen empfiehlt sich immer der Weg zur Anwältin, denn eine rechtliche Beratung schafft Klarheit und eröffnet häufig einen guten Lösungsweg.
Im Arbeitsrecht gibt es oft sehr kurze Fristen zu beachten! Daher werden wir versuchen, Ihnen immer einen möglichst kurzfristigen Termin einzuräumen.
Wirksame und unwirksame Klauseln, Teilzeit und Befristung, Eingruppierung im öffentlichen Dienst, Versetzung und Umsetzung, Abmahnung, Mobbing, Krankheit und betriebliches Eingliederungsmanagement, Vergütung (z.B. bei Urlaub, Krankheit, Kündigung oder von Überstunden), Home-Office, Gleichbehandlung und Lohngerechtigkeit, Besonderheiten in Berufsausbildung und bei Jugendlichen
Kündigungsschutzgesetz, Kündigung wegen Krankheit, Kündigung wegen Behinderung, Sonderkündigungsschutz (z.B. Schwangere, Schwerbeschädigte), Kündigung wegen Pflichtverletzung, Kündigung bei Betriebsübergang, Kündigung und Insolvenz, Abfindung
Tarifverträge, Mitbestimmung, Betriebsrat